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   VerfGH Berlin, 14.12.2022 - VerfGH 84/21   

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https://dejure.org/2022,40592
VerfGH Berlin, 14.12.2022 - VerfGH 84/21 (https://dejure.org/2022,40592)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14.12.2022 - VerfGH 84/21 (https://dejure.org/2022,40592)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14. Dezember 2022 - VerfGH 84/21 (https://dejure.org/2022,40592)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12

    Ausschluss des Umgangs zwischen Eltern und in Pflegefamilie untergebrachtem Kind

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.12.2022 - VerfGH 84/21
    Denn in der Regel entspricht es dem Kindeswohl, die familiären Beziehungen aufrechtzuerhalten und das Kind nicht vollständig von seinen Wurzeln zu trennen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 2012 - 1 BvR 335/12 -, juris Rn. 19).

    Der Ausschluss der Eltern vom Umgang mit ihrem in einer Pflegefamilie untergebrachten Kind wie auch die Beschränkung des elterlichen Umgangsrechts unterliegen strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen (BVerfG, Beschluss vom 29. November 2012 - 1 BvR 335/12 -, juris Rn. 20).

    Den strengen Anforderungen des Art. 12 Abs. 3 VvB an Ausschluss oder Beschränkung des elterlichen Umgangs mit ihrem in Pflege genommenen Kind entspricht der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aus Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention hergeleitete Schutz des elterlichen Umgangs mit ihrem Kind(vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 2012 - 1 BvR 335/12 -, juris Rn. 24 m. w. N.).

    Auf der anderen Seite muss das Gericht dem besonderen verfassungs- und menschenrechtlichen Stellenwert des elterlichen Umgangsrechts mit ihrem in Pflege genommenen Kind Rechnung tragen (BVerfG, Beschlüsse vom 29. November 2012 - 1 BvR 335/12 -, juris Rn. 25 und vom 14. Juli 2010 - 1 BvR 3189/09 -, juris Rn. 17).

  • BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1655/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentzug nach nur telefonischer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.12.2022 - VerfGH 84/21
    In Verfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz bleibt es grundsätzlich dem erkennenden Gericht überlassen, welchen Weg es hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält (vgl. Beschlüsse vom 20. November 2007 - VerfGH 137/04 - Rn. 47 und vom 25. April 2006 - VerfGH 127/05 - Rn. 35; BVerfG, Beschlüsse vom 13. Juli 2022 - 1 BvR 580/22 -, juris Rn. 12 und vom 7. Februar 2022 - 1 BvR 1655/21 -, juris Rn. 5).

    Im Übrigen kann, sofern das Gericht - wie hier - eine zuverlässige Tatsachengrundlage für eine am Wohl des Kindes orientierte Entscheidung ermittelt hat, selbst das vollständige Unterbleiben einer einfachrechtlich vorgesehenen persönlichen Anhörung mit Verfassungsrecht in Einklang stehen, wenn es mit dem Zweck der betroffenen Anhörungsregelung vereinbar ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Juli 2022 - 1 BvR 580/22 -, juris Rn. 19, vom 7. Februar 2022 - 1 BvR 1655/21 -, juris Rn. 11 und vom 20. August 2020 - 1 BvR 886/20 -, juris Rn. 6).

  • BVerfG, 13.07.2022 - 1 BvR 580/22

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.12.2022 - VerfGH 84/21
    In Verfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz bleibt es grundsätzlich dem erkennenden Gericht überlassen, welchen Weg es hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält (vgl. Beschlüsse vom 20. November 2007 - VerfGH 137/04 - Rn. 47 und vom 25. April 2006 - VerfGH 127/05 - Rn. 35; BVerfG, Beschlüsse vom 13. Juli 2022 - 1 BvR 580/22 -, juris Rn. 12 und vom 7. Februar 2022 - 1 BvR 1655/21 -, juris Rn. 5).

    Im Übrigen kann, sofern das Gericht - wie hier - eine zuverlässige Tatsachengrundlage für eine am Wohl des Kindes orientierte Entscheidung ermittelt hat, selbst das vollständige Unterbleiben einer einfachrechtlich vorgesehenen persönlichen Anhörung mit Verfassungsrecht in Einklang stehen, wenn es mit dem Zweck der betroffenen Anhörungsregelung vereinbar ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Juli 2022 - 1 BvR 580/22 -, juris Rn. 19, vom 7. Februar 2022 - 1 BvR 1655/21 -, juris Rn. 11 und vom 20. August 2020 - 1 BvR 886/20 -, juris Rn. 6).

  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.12.2022 - VerfGH 84/21
    Das Umgangsrecht ermöglicht im Falle einer Trennung der Eltern dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.12.2022 - VerfGH 84/21
    Auf der anderen Seite muss das Gericht dem besonderen verfassungs- und menschenrechtlichen Stellenwert des elterlichen Umgangsrechts mit ihrem in Pflege genommenen Kind Rechnung tragen (BVerfG, Beschlüsse vom 29. November 2012 - 1 BvR 335/12 -, juris Rn. 25 und vom 14. Juli 2010 - 1 BvR 3189/09 -, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 2882/13

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch teilweise Entziehung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.12.2022 - VerfGH 84/21
    Besonders strenge Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit sind zu stellen, wenn die ursprüngliche Trennung des Kindes von seinen Eltern auf unverschuldetem Elternversagen beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 2882/13 -, juris Rn. 34).
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 158/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Übertragung des alleinigen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.12.2022 - VerfGH 84/21
    aa) Art. 12 Abs. 3 VvB, der Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG wörtlich entspricht, gewährt den Eltern das Recht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder und dient in erster Linie dem Kindeswohl (vgl. Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 158/12 - Rn. 22).
  • VerfGH Berlin, 24.09.2013 - VerfGH 172/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Rehabilitierungsantrag

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.12.2022 - VerfGH 84/21
    Hinsichtlich der Entscheidung des Amtsgerichts vom 8. September 2020 ist sie unzulässig, weil nur Verfassungsverstöße gerügt werden, die im Beschwerdeverfahren korrigierbar waren (vgl. Beschluss vom 24. September 2013 - VerfGH 172/11 - Rn. 11 m. w. N., wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gesetze.berlin.de).
  • BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 886/20

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde betreffend den Verzicht auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.12.2022 - VerfGH 84/21
    Im Übrigen kann, sofern das Gericht - wie hier - eine zuverlässige Tatsachengrundlage für eine am Wohl des Kindes orientierte Entscheidung ermittelt hat, selbst das vollständige Unterbleiben einer einfachrechtlich vorgesehenen persönlichen Anhörung mit Verfassungsrecht in Einklang stehen, wenn es mit dem Zweck der betroffenen Anhörungsregelung vereinbar ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Juli 2022 - 1 BvR 580/22 -, juris Rn. 19, vom 7. Februar 2022 - 1 BvR 1655/21 -, juris Rn. 11 und vom 20. August 2020 - 1 BvR 886/20 -, juris Rn. 6).
  • VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04

    Kammergerichtliche Ablehnung des Antrags auf Umgangsregelung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.12.2022 - VerfGH 84/21
    In Verfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz bleibt es grundsätzlich dem erkennenden Gericht überlassen, welchen Weg es hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält (vgl. Beschlüsse vom 20. November 2007 - VerfGH 137/04 - Rn. 47 und vom 25. April 2006 - VerfGH 127/05 - Rn. 35; BVerfG, Beschlüsse vom 13. Juli 2022 - 1 BvR 580/22 -, juris Rn. 12 und vom 7. Februar 2022 - 1 BvR 1655/21 -, juris Rn. 5).
  • VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 106/20

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Auslagenentscheidung

  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 127/05

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Elternrechts iSv Art 12 Abs 3 Verf BE durch

  • VerfGH Berlin, 21.03.2005 - VerfGH 67/03

    Keine Verletzung des Elternrechts des nichtsorgeberechtigten Vaters durch

  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    a) Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. September 2015 - VG 7 K 59/14 - ist unzulässig, weil nur eine im Berufungsverfahren korrigierbare Verletzung von Grundrechten gerügt wird (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 2022 - VerfGH 84/21 - Rn. 11 und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 12; wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter gesetze.berlin.de).
  • VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 56 A/23

    Mangels Rechtswegerschöpfung erfolgloser Eilantrag betr Untersagung des Betriebs

    In der Sache kritisiert sie jedoch, das Oberverwaltungsgericht habe ihre Ausführungen nicht hinreichend zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, mithin ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 2022 - VerfGH 84/21 - Rn. 14 und vom 27. April 2022 - VerfGH 106/20 - Rn. 17; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 13 A/23

    Erfolgloser Eilantrag wegen offensichtlicher Unzulässigkeit der bereits erhobenen

    Eine gegen eine solche Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit nur eine im Beschwerdeverfahren korrigierbare Verletzung von Grundrechten gerügt wird (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 2022 - VerfGH 84/21 - Rn. 11 und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 12; st. Rspr.).
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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2021 - VerfGH 84/21.VB-3   

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https://dejure.org/2021,46226
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2021 - VerfGH 84/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,46226)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.11.2021 - VerfGH 84/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,46226)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. November 2021 - VerfGH 84/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,46226)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 54/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Zurückweisung einer Beschwerde in einem Verfahren des

    Diese Entscheidung kann zusammen mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ergehen (vgl. nur VerfGH NRW, Beschluss vom 2. November 2021 - VerfGH 84/21.VB-3, juris).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 39/22

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Zahlung eines Vorschusses

    Diese Entscheidung kann zusammen mit der Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ergehen (vgl. nur VerfGH NRW, Beschluss vom 2. November 2021 - VerfGH 84/21.VB-3, juris).
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